Die Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Marktüberwachung und die Konformität von Produkten findet ab dem 1. Januar 2021 teilweise Anwendung.
Mit dem neuen Jahr wird ein Unionsnetzwerk für Produktkonformität mit einer festgelegten Zusammensetzung und vorgegebenen Aufgabenzuweisungen eingerichtet. Das Netzwerk soll als Plattform für eine strukturierte Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den vollziehenden Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission dienen und eine Straffung der Marktüberwachungspraktiken in der Union ermöglichen, um so die Wirksamkeit der Marktüberwachung zu verbessern. Einzelheiten finden sich in den Artikeln 29 bis 33, 36 VO (EU) 2019/1020. Alle übrigen Vorschriften der Verordnung gelten ab dem 16. Juli 2021.
Die Bundesnetzagentur nimmt ihre Aufgaben als Bundesoberbehörde zur Gefahrenabwehr im Bereich der Marktüberwachung von Funkanlagen und Betriebsmitteln auch während der aktuell akuten Corona-Virus-Pandemie wahr.
Sie fordert von den Wirtschaftsakteuren Stichproben an und begehrt auch den Zutritt zu deren Betriebsstätten und Lagern. Betroffene sollten sich rechtzeitig über ihre Rechte und Pflichten informieren und einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung ihrer Rechte hinzuziehen.
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